Nach § 10 Betriebssicherheitsverordnung sind Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und Werkzeuge entsprechend den einschlägigen Vorschriften und Regeln von befähigten Personen zu prüfen.
Prüfungen sind z.B. notwendig:
– in regelmäßigen Zeitabständen (z.B. jährliche Prüfung)
– nach wesentlichen Änderungen (z.B. Umrüstung)
– nach Schadensereignissen
– nach Instandsetzungen (z.B. nach Grundüberholung, größeren Reparaturen)
– ausgenommen sind regelmäßige Reparaturen und Instandsetzungen)
Unsere Leistungen:
Wir führen die UVV-Prüfung an Motorsägen und Motortrennschleifer durch.
Alle Prüflinge erhalten von uns ein Prüfprotokoll mit dem Ergebnis der Prüfung und werden bei bestandener Prüfung mit der vorgeschriebenen Kennzeichnung versehen.
Sie werden an bevorstehende Prüfungen, Ihrer bereits bei uns geprüften Leitern und Tritte, acht Wochen vor Fälligkeit erinnert.